Mein Kind ist krank. Was muss ich tun?
Ist ihr Kind krank, so müssen Sie es bei uns rechtzeitig über Schoolfox, telefonisch unter 02562/965012 oder persönlich krank melden. Sollte Ihr Kind direkt vor oder nach den Ferien erkrankt sein, müssen wir ärztliche Atteste verlangen. Sollte bei Ihrem Kind eine der nachfolgend genannten Erkrankungen oder Lausbefall festgestellt werden, darf es nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG § 34) erst dann wieder in die Schule kommen, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Bitte teilen Sie der Lehrerin Ihres Kindes unverzüglich mit, wenn ein solcher Fall aufgetreten ist und legen Sie auch die entsprechenden Nachweise vor.
Folgende Erkrankungen fallen unter das Infektionsschutzgesetz:
- Cholera
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
- Haemophilus influenza Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
- Keuchhusten
- ansteckungsfähige Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Scabies (Krätze)
- Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
- Shigellose
- Typhus abdominalis
- Virushepatitis A oder E
- Windpocken
Mein Kind hat Läuse. Was muss ich tun?
Sollten Sie bei Ihrem Kind einen Lausbefall feststellen, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen. Außerdem darf Ihr Kind erst dann wieder die Schule besuchen, wenn es Läuse- und Nissenfrei ist. Wenn wir bei Ihrem Kind Läuse feststellen, rufen wir Sie sofort an und schicken Ihr Kind nach Hause. Falls Sie nicht erreichbar sein sollten, setzen wir Ihr Kind so lange getrennt von den anderen, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Beim Auftreten von Läusen werden alle Kinder und die Eltern in der Klasse und bei Bedarf auch in der OGS mit dem "Läusezettel" informiert.