Fassade mit dem Schriftzug "Buterlandschule"

Grundsätze für den Unterricht

Grundsätze für den Unterricht

Lehrkräfte und Schüler:innen arbeiten tagtäglich miteinander in engem Kontakt. Dabei haben beide Gruppen verschiedene Aufgaben. Diese müssen gewahrt werden und von der jeweils anderen Gruppe respektiert werden.

Jede Lehrkraft hat das Recht, ungestört zu unterrichten und so die Pflicht, für guten Unterricht zu sorgen.​

Jede:r Schüler:in hat das Recht, guten Unterricht zu bekommen und die Pflicht, für einen störungsfreien Unterricht zu sorgen.​

​Alle müssen die Rechte der anderen akzeptieren und ihre Pflichten erfüllen.

aus Heidrun Bründel, Erika Simon:​ Die Trainingsraum-Methode. Unterrichtsstörungen – klare Regeln, klare Konsequenzen (2013)