Beurlaubung eines Kindes
Bis zu drei Tagen kann die Klassenlehrerin beurlauben. Darüber hinaus muss die Schulleiterin die Beurlaubung entscheiden. Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf ein Schüler (von wenigen Ausnahmen abgesehen) nicht beurlaubt werden.